13.01.2012
FDP gegen verpflichtende Dichtheitsprüfung
Bad Lippspringe. Auf FDP Initiative hat der Landtag NRW sich mit Mehrheit kurz vor Weihnachten gegen die verpflichtende Dichtheitsprüfung für Privathaushalte ausgesprochen. Eine endgültige Entscheidung hierüber soll Ende Januar gefällt werden. Aus diesem Grund werden die Bad Lippspringer Liberalen in der nächsten Ratssitzung am Montag den Antrag stellen, die Dichtheitsprüfung bis zur endgültigen rechtlichen Klärung auszusetzen.
Fraktionsvorsitzender Hans Jürgen Schaefer: „In Bad Lippspringe werden zur Zeit umfangreiche Kanalsanierungen im öffentlichen Straßennetz durchgeführt. Vor diesen Maßnahmen werden die Kanäle videotechnisch untersucht und dabei werden auch defekte Hausanschlüsse festgestellt. Laut Sitzungsvorlage sollen nun alle Haushalte im für 2012 vorgesehenen Sanierungsgebiet verpflichtet werden, ihre Abwasserleitungen auf Dichtigkeit überprüfen zu lassen. Also auch die, deren Leitungen völlig in Ordnung sind. Das tragen wir nicht mit.“
Auf Landesebene soll der §61a des Landeswassergesetzes insofern abgewandelt werden, dass private Abwasserleitungen nur noch in dem Fall überprüft werden müssen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass sie undicht sind. Und das sollte nach Ansicht der Liberalen auch für Bad Lippspringe gelten.
Schaefer: „Wenn also bei der öffentlichen Kanalschau Undichtigkeiten an privaten Leitungen festgestellt werden, müssen die Hauseigentümer informiert und auf die Notwendigkeit einer Dichtheitsprüfung hingewiesen werden. Nach meinen Informationen haben bereits viele Gemeindeverwaltungen aufgrund der unsicheren Rechtslage den Vollzug der Dichtheitsprüfungen gestoppt. Bad Lippspringe wäre gut beraten, ebenso zu verfahren.“
Bad Lippspringe, 13.1.2012
Hans Jürgen Schaefer
(Pressesprecher)
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